RS Vwgh 2007/10/16 AW 2007/17/0019

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Veröffentlicht am 16.10.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
21/06 Wertpapierrecht
37/01 Geldrecht Währungsrecht
37/02 Kreditwesen

Norm

BWG 1993 §70 Abs4;
VwGG §30 Abs2;
WAG 1997 §24 Abs3;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Auftrag nach § 24 Abs. 3 WAG iVm § 70 Abs. 4 BWG - Die Beschwerdeführer bekämpfen einen an die Erstbeschwerdeführerin, einen Wertpapierdienstleister, ergangenen Auftrag, zwei neue Geschäftsleiter namhaft zu machen, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (Spruchpunkt 1), bestimmte Unterlagen über diese Geschäftsleiter beizubringen (Spruchpunkt 2) sowie nachzuweisen, "dass die bestehende, dem Interesse einer soliden und umsichtigen Führung der Erstbeschwerdeführerin (AG) widersprechende Einflussnahme durch den Zweitbeschwerdeführer als Mehrheitsgesellschafter nicht fortbestehen kann" (Spruchpunkt 3). Dass aufsichtsbehördliche Maßnahmen beim betroffenen Unternehmen Kosten verursachen, ist für sich allein und ohne nähere Konkretisierung kein Grund für die Annahme eines unverhältnismäßigen Nachteils.

Schlagworte

Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung BegründungspflichtUnverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:AW2007170019.A04

Im RIS seit

30.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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