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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §150;Rechtssatz
Soweit die Berufungsbehörde ihrer Begründungspflicht durch Verweis auf den Betriebsprüfungsbericht und die Äußerungen der Prüfungsorgane im Verwaltungsverfahren zu genügen können glaubte, hätte ein solcher Verweis ihre Begründung nur dann tragen können, wenn der Betriebsprüfungsbericht seinerseits den dargestellten Anforderungen an die Begründung eines Bescheides vollinhaltlich genügt und darüber hinaus auch alle im Berufungsverfahren vorgetragenen Argumente schon nachvollziehbar in zusammengefaßter Darstellung widerlegt hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994130200.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
20.08.2013