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L10014 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Ein gesetzwidrig erteilter Mängelbehebungsauftrag schafft kein subjektives Recht der Partei, ein unzulässiges Rechtsmittel unter Bedachtnahme auf eine erfolgte Mängelbehebung als zulässig zu behandeln (Hinweis auf E 3.7.1986, 86/02/0072).
Schlagworte
Rechtsmittelbelehrung Verbesserungsauftrag AusschlußEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1995160184.X03Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
21.02.2013