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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §150;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 95/13/0283Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 94/13/0200 E 28. Mai 1997 RS 4Stammrechtssatz
Soweit die Berufungsbehörde ihrer Begründungspflicht durch Verweis auf den Betriebsprüfungsbericht und die Äußerungen der Prüfungsorgane im Verwaltungsverfahren zu genügen können glaubte, hätte ein solcher Verweis ihre Begründung nur dann tragen können, wenn der Betriebsprüfungsbericht seinerseits den dargestellten Anforderungen an die Begründung eines Bescheides vollinhaltlich genügt und darüber hinaus auch alle im Berufungsverfahren vorgetragenen Argumente schon nachvollziehbar in zusammengefaßter Darstellung widerlegt hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995130282.X07Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
19.02.2013