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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §2 Abs5;Rechtssatz
Es trifft zu, dass der Vorgang der Straßenreinigung, wenn er sich unter Zuhilfenahme von selbstaufnehmenden Kehrmaschinen vollzieht, auch der Müllbeseitigung dient (in diesem Sinne das hg. Erkenntnis vom 23. September 1985, 85/15/0100, VwSlg 6028 F/1985). Das ändert aber nichts daran, dass die Tätigkeit der Straßenreinigung über die bloße Müllbeseitigung hinausgeht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2003130019.X02Im RIS seit
03.12.2007Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013