RS Vwgh 2007/10/17 2003/13/0019

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.10.2007
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

KStG 1988 §2 Abs5;
UStG 1972 §2 Abs3;

Rechtssatz

Es trifft zu, dass der Vorgang der Straßenreinigung, wenn er sich unter Zuhilfenahme von selbstaufnehmenden Kehrmaschinen vollzieht, auch der Müllbeseitigung dient (in diesem Sinne das hg. Erkenntnis vom 23. September 1985, 85/15/0100, VwSlg 6028 F/1985). Das ändert aber nichts daran, dass die Tätigkeit der Straßenreinigung über die bloße Müllbeseitigung hinausgeht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003130019.X02

Im RIS seit

03.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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