RS Vwgh 2007/10/17 2007/13/0088

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Veröffentlicht am 17.10.2007
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Index

39/03 Doppelbesteuerung
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §246;
ASVG §247;
ASVG §409;
ASVG §410;
DBAbk Spanien 1967 Art20 Abs1;

Rechtssatz

Die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten hatte, wenn sie sich daneben auch privatwirtschaftlich betätigt haben mag (vgl. Antoniolli/Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht3, 477), hoheitliche Aufgaben zu erfüllen, indem sie mit dem Vollzug der Sozialversicherungsgesetze im Bereich der Pensionsversicherung betraut war und in dieser Funktion hinsichtlich der Versicherungs- und Leistungsverhältnisse des Einzelnen die gesetzlich vorgesehenen Verwaltungshandlungen zu setzen hatte (insb. die Feststellung von Leistungen und von Versicherungszeiten; vgl. §§ 246ff ASVG). Dabei hatte die Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten ua. individuelle Verwaltungsakte (Bescheide) zu erlassen (vgl. §§ 409ff ASVG). Der Begriff "Ausübung öffentlicher Funktionen" in Art. 20 Abs. 1 DBA-Spanien nimmt auf jene Dienstnehmer Bezug, die als Organe bei der Wahrnehmung hoheitlicher Befugnisse und Aufgaben tätig werden. Der Begriff der "öffentlichen Funktion" knüpft an die Tätigkeit des betreffenden Dienstnehmers, nicht (allein) an den Aufgabenbereich der betreffenden Einrichtung an. Dies führt dazu, dass Art. 20 Abs. 1 des DBA-Spanien zwischen Dienstnehmern ein und derselben öffentlichen, nicht im Zusammenhang mit einer kaufmännischen oder gewerblichen Tätigkeit stehenden Einrichtung unterscheidet, und zwar zwischen solchen, die "öffentliche Funktionen ausüben", und solchen, bei denen dies nicht der Fall ist (vgl. das zum insoweit gleich lautenden Art. 19 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 24/1971, ergangene hg. Erkenntnis vom 21. März 1996, 94/15/0128, VwSlg 7077 F/1996).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007130088.X01

Im RIS seit

26.11.2007

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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