RS Vwgh 2007/10/24 2007/21/0341

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.10.2007
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §16 Abs2;
SPG 1991 §65 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Vor dem Hintergrund des - bei der Definition des gefährlichen Angriffes auf Vorsatztaten abstellenden - § 16 Abs. 2 SPG 1991 ist aus einer Verurteilung wegen eines Fahrlässigkeitsdeliktes für die Prognose über die Erforderlichkeit einer erkennungsdienstlichen Behandlung nichts zu gewinnen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007210341.X02

Im RIS seit

26.11.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten