RS Vwgh 2007/11/14 2005/04/0167

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.11.2007
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Index

16/02 Rundfunk

Norm

ORF-G 2001 §13 Abs1;

Rechtssatz

Völlig neutrale und informierende Hinweise sind per se nicht als Werbung zu qualifizieren (Hinweis VfGH E 8. Oktober 2003, B 1540/02, VfSlg 17006, unter Bezug auf § 13 Abs. 1 ORF-G 2001). Maßgeblich für die Qualifikation als "Werbung" iSd ORF-G 2001 ist

vielmehr, ob die betreffende Äußerung "mit dem Ziel ... zu

fördern" gesendet wird. In welchen Fällen einer bestimmten Äußerung dieses spezifische "Ziel zur Förderung" unterstellt werden muss, ist eine Frage der Auslegung des Gesetzes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005040167.X04

Im RIS seit

06.12.2007

Zuletzt aktualisiert am

17.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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