RS Vwgh 2007/11/15 2007/12/0050

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.11.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/06 Dienstrechtsverfahren

Norm

AVG §13a;
DVG 1984 §1 Abs1 idF 1991/362;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/02/0143 E 2. August 1996 RS 1 (hier ohne den Klammerausdruck am Ende)

Stammrechtssatz

Die Manuduktionspflicht umfaßt Rechtshandlungen außerhalb des vor der Behörde geführten Verfahrens von vornherein nicht (hier: in einem Verfahren betreffend Schubhaftbeschwerde besteht keine Anleitungspflicht hinsichtlich des selbständig zu führenden Verfahrens zur Frage der Unzulässigkeit der Abschiebung in einen bestimmten Staat gem § 54 Abs 1 FrG 1993).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007120050.X03

Im RIS seit

04.01.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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