RS Vwgh 2007/11/20 2007/11/0127

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Veröffentlicht am 20.11.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs1 Z1;
FSG 1997 §25 Abs2;
FSG 1997 §30;
FSG 1997 §32;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Sowohl die Entziehung der Lenkberechtigung, als auch die Verhängung eines Lenkverbotes nach § 32 FSG 1997, als auch die Aberkennung nach § 30 FSG 1997, "bis zur Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens" über die gesundheitliche Eignung widerspricht § 25 Abs. 2 FSG 1997, demzufolge die Entziehungsdauer wegen Fehlens der gesundheitlichen Eignung für die Dauer der Nichteignung festzusetzen ist.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007110127.X01

Im RIS seit

07.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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