RS Vwgh 2007/11/21 2006/08/0248

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Veröffentlicht am 21.11.2007
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht

Norm

BUAG §5 litc;
EFZG §5;

Rechtssatz

Im Falle einer einvernehmlichen Auflösung eines Dienstverhältnisses liegen im Falle eines weiterhin andauernden Krankenstandes keine Beschäftigungszeiten vor, während bei einer Dienstgeberkündigung ein Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts besteht und damit Beschäftigungszeiten vorliegen (vgl. § 5 lit. c BUAG und § 5 EFZG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006080248.X02

Im RIS seit

07.02.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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