RS Vwgh 2007/11/29 2007/21/0308

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Veröffentlicht am 29.11.2007
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1332;
AVG §63 Abs5;
AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §42 Abs2 Z1;
VwGG §46 Abs1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass der von der belBeh in einem Verfahren betreffend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Erhebung einer Berufung gegen ein Aufenthaltsverbot herangezogene Maßstab für die Verneinung eines den minderen Grad des Versehens übersteigenden Verschuldens nicht dem Gesetz entspricht. Es kam nicht darauf an, ob die Dispositionsfähigkeit zur Gänze ausgeschlossen und der Fremde "solcherart" außer Stande gewesen wäre, die nach der Sachlage erforderlichen Maßnahmen zu setzen, sondern darauf, ob dem Fremden auf Grund seines Gesundheitszustandes und der sich daraus ergebenden Beeinträchtigungen der Vorwurf zu machen ist, mit der Unterlassung einer Reaktion auf die Zustellung des Aufenthaltsverbotsbescheides bzw. mit der Unterlassung präventiver Dispositionen zur Sicherstellung der Wahrnehmung seiner Interessen, habe er das unter den konkreten Umständen zumutbare Maß an Aufmerksamkeit und Mühe so krass unterschritten, dass sich darauf das Urteil auffallender Sorglosigkeit gründen lässt (Hinweis E 24. Mai 2005, 2004/01/0558).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2007210308.X02

Im RIS seit

11.12.2007
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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