RS Vwgh 2007/12/11 2006/18/0227

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.2007
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Index

19/05 Menschenrechte
24/01 Strafgesetzbuch
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §60 Abs1;
FrPolG 2005 §60 Abs2 Z1;
MRK Art8 Abs2;
StGB §201 Abs2;

Rechtssatz

Zeigt das Fehlverhalten des Fremden (hier: unter Gewaltanwendung erzwungener Geschlechtsverkehr mit seiner hochschwangeren Frau), dass er zur Durchsetzung seiner eigenen Interessen nicht davor zurückscheut, massive Gewalt gegen andere anzuwenden, und er nicht bereit ist, auf die berechtigten Interessen anderer Rücksicht zu nehmen, so geht vom Fremden eine große Gefährdung öffentlicher Interessen aus, ist doch mit einer Vergewaltigung häufig eine besondere psychische Belastung des Opfers, insbesondere eine posttraumatische Belastungsstörung verbunden (Hinweis E 19. Oktober 1999, 98/18/0338).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006180227.X01

Im RIS seit

07.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

26.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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