RS Vwgh 2007/12/13 2006/07/0093

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Veröffentlicht am 13.12.2007
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Index

L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten
80/06 Bodenreform

Norm

GSGG §2 Abs1;
GSLG Krnt 1998 §2 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2007/07/0003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/07/0036 E 14. September 1993 RS 2

Stammrechtssatz

Dem Antrag gemäß § 2 Abs 1 Krnt GSLG kommt nicht eine Beschränkung der Behörde auf den Wortlaut des geäußerten Begehrens, sondern nur die Funktion zu, die Behörde auf den Bestand eines bestimmten Bringungsnotstandes hinzuweisen und in diesem Umfang ihre Entscheidungspflicht auszulösen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006070093.X02

Im RIS seit

17.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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