RS Vwgh 2007/12/13 2006/14/0061

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Veröffentlicht am 13.12.2007
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §77 Abs1;

Rechtssatz

Abgabenschuldner (Abgabepflichtiger) ist auch derjenige, der für eine Abgabe in Anspruch genommen wird, obwohl er den Tatbestand, an den das Gesetz die Abgabepflicht knüpft, nicht verwirklicht hat (Hinweis Ritz, BAO3, § 77 Tz. 1, mwN).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006140061.X05

Im RIS seit

21.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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