RS Vwgh 2007/12/13 2006/07/0117

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.12.2007
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Index

L66506 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Steiermark
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §4 Abs2;
ZLG Stmk 1982 §27;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/07/0066 E 6. Juli 2006 RS 1

Stammrechtssatz

Es liegt in der Natur des Zusammenlegungsverfahrens, dass es regelmäßig mehrere Möglichkeiten der Gestaltung einer Abfindung gibt, die dem Gesetz entsprechen, ohne dass der Partei eines Zusammenlegungsverfahrens der Anspruch darauf eingeräumt wäre, in der für sie günstigsten Weise abgefunden zu werden (Hinweis E 20. September 2001, 98/07/0033).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2006070117.X01

Im RIS seit

10.01.2008

Zuletzt aktualisiert am

28.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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