RS Vwgh 2007/12/18 2003/06/0104

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Veröffentlicht am 18.12.2007
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
95/03 Vermessungsrecht

Norm

AVG §56;
VermG 1968 §18a Abs1;
VermG 1968 §18a Abs3 Z1;
VermG 1968 §20 Abs2;

Rechtssatz

Die Wortfolge "für die keine Zustimmungserklärung beigebracht worden ist" in § 18a VermG ist dahingehend zu verstehen, dass die Zustimmungserklärungen im Zeitpunkt der Antragstellung zweifelsfrei vorliegen müssen.

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2003060104.X01

Im RIS seit

24.01.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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