RS Vwgh 2007/12/20 2004/16/0118

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2007
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §2 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 92/16/0065 E 16. Dezember 1993 VwSlg 6848 F/1993 RS 1

Stammrechtssatz

Das zeitliche Naheverhältnis zwischen dem Abschluß eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages und eines Darlehensvertrages ist ein Indiz dafür, daß die Leistung des Darlehens in engem Zusammenhang mit der Errichtung des Gesellschaftsvertrages vereinbart wurde; es kann aber daraus allein nicht ohne weiteres geschlossen werden, daß die Leistung ihre Grundlage in einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Verpflichtung hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004160118.X03

Im RIS seit

07.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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