Norm
KVG 1934 §2 Z2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 92/16/0065 E 16. Dezember 1993 VwSlg 6848 F/1993 RS 1Stammrechtssatz
Das zeitliche Naheverhältnis zwischen dem Abschluß eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages und eines Darlehensvertrages ist ein Indiz dafür, daß die Leistung des Darlehens in engem Zusammenhang mit der Errichtung des Gesellschaftsvertrages vereinbart wurde; es kann aber daraus allein nicht ohne weiteres geschlossen werden, daß die Leistung ihre Grundlage in einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Verpflichtung hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2004160118.X03Im RIS seit
07.02.2008Zuletzt aktualisiert am
05.09.2008