RS Vwgh 2008/1/15 2007/15/0232

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Veröffentlicht am 15.01.2008
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
36 Wirtschaftstreuhänder

Norm

BAO §84 Abs1;
WTBG 1999 §1;
WTBG 1999 §2;
WTBG 1999 §3;
WTBG 1999 §4;
WTBG 1999 §5;
WTBG 1999 §6;

Rechtssatz

Die Befugnis zur geschäftsmäßigen Vertretung in Abgabensachen ergibt sich, soweit sie den in § 1 WTBG genannten Personen vorbehalten sind, aus den §§ 2 bis 5 WTBG. Andere Personen und Gesellschaften als die dort genannten sind nur nach Maßgabe des § 6 WTBG befugt, vor Abgabenbehörden aufzutreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007150232.X02

Im RIS seit

14.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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