RS Vwgh 2008/1/23 2007/12/0070

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.2008
beobachten
merken

Index

E000 EU- Recht allgemein
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

EURallg;
PG 1965 §41 Abs1 idF 2003/I/071;
PG 1965 §41 Abs1 idF 2005/I/080;

Rechtssatz

Nach Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie 2000/78/EG (RL) am 3. Dezember 2003 war das darin verfügte Diskriminierungsverbot unmittelbar anwendbar. Die dadurch auch innerstaatlich wirksame Rechtsänderung stellt freilich keine Änderung der Bestimmungen "dieses Bundesgesetzes" im Verständnis des § 41 Abs. 1 PG 1965 dar, weshalb diese Bestimmung einer durch die unmittelbare Anwendbarkeit der RL allenfalls bewirkten Durchbrechung der Rechtskraft des Ruhegenussbemessungsbescheides keinesfalls entgegenstünde.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie Umsetzungspflicht EURallg4/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007120070.X03

Im RIS seit

22.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten