RS Vwgh 2008/1/23 2007/08/0255

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Veröffentlicht am 23.01.2008
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §8 Abs2;

Rechtssatz

Nach dem klaren Wortlaut des § 8 Abs. 2 AlVG ist die mangelnde Bereitschaft eines Arbeitslosen, einen vom Arbeitsmarktservice oder von einem von diesem beigezogenen arbeitsmedizinischen Dienst geforderten Befund selbst einzuholen und beizubringen, nicht mit der Sanktion des Verlustes des Anspruchs auf die Leistung aus der Arbeitslosenversicherung verbunden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007080255.X01

Im RIS seit

15.02.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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