RS Vwgh 2008/1/23 2007/08/0321

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.2008
beobachten
merken

Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §21 Abs8;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):2007/08/0112 E 22. Dezember 2009

Rechtssatz

Ausführungen, dass die Auslegung des § 21 Abs. 8 AlVG, wonach der "Bemessungsgrundlagenschutz" nach dieser Bestimmung lediglich dann gelten solle, wenn Arbeitslosengeld nach Vollendung des 45. Lebensjahres bezogen werde, die betreffende Person danach wiederum eine Arbeit aufnehme und später erneut arbeitslos werde, zutrifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007080321.X01

Im RIS seit

21.02.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten