RS VwGH Erkenntnis 2008/01/23 2005/07/0031

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.01.2008
beobachten
merken
Rechtssatz

Es ist weder dem § 32b WRG 1959 noch der IEV 1998 zu entnehmen, dass mit Inkrafttreten dieser neuen Indirekteinleiterregelungen früher gegebene Zustimmungen zu bestehenden Indirekteinleitungen ihre Wirksamkeit verloren hätten und in allen Fällen eine neue Zustimmung erforderlich sei.

Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Im RIS seit
12.02.2008
Zuletzt aktualisiert am
17.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten