RS Vwgh 2008/1/24 AW 2007/08/0079

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Veröffentlicht am 24.01.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §38;
VwGG §30 Abs2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie AW 2003/08/0017 B 28. Mai 2003 RS 1 (hier betreffend Verlust des Anspruches auf Notstandshilfe)

Stammrechtssatz

Nichtstattgebung - Notstandshilfe - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin auf Zuerkennung einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung (Notstandshilfe) keine Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid versagt die Zuerkennung einer beantragten Geldleistung und ist deshalb einem Vollzug nicht zugänglich (vgl. B 3. März 1999, Zl. AW 97/08/0091). Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung kommt daher nicht in Betracht.

Schlagworte

Vollzug Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:AW2007080079.A01

Im RIS seit

21.04.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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