RS Vwgh 2008/1/24 2007/09/0221

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Veröffentlicht am 24.01.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1002;
ABGB §1331;
AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;
AVG §71 Abs1 Z1;
VwGG §46 Abs1 impl;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/09/0222

Rechtssatz

Liegt ein nicht nur minderer Grad des Versehens auf Seiten der Partei jedenfalls vor, kommt der Frage nach dem Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Bevollmächtigungsverhältnisses keine Bedeutung mehr zu.

Schlagworte

Vertretungsbefugnis Inhalt Umfang Vertretungsbefugter Zurechnung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007090221.X01

Im RIS seit

02.06.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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