RS Vwgh 2008/1/28 2007/10/0290

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Veröffentlicht am 28.01.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38;
AVG §56;

Rechtssatz

Bei den möglichen Auswirkungen der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes über eine bei ihm anhängige Bescheidbeschwerde auf ein anderes anhängiges Verwaltungsverfahren handelt es sich nicht um eine Vorfrage, die die Verwaltungsbehörde im Sinne des § 38 AVG zur Aussetzung ihres Verfahrens berechtigt (vgl. die bei Walter/Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze I2 (1998) S. 508 f referierte Judikatur).

Schlagworte

Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007100290.X02

Im RIS seit

06.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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