RS Vwgh 2008/2/20 2005/15/0161

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Veröffentlicht am 20.02.2008
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Index

10/10 Datenschutz
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §183 Abs4;
DSG 2000 §49 Abs2 Z3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/15/0162

Rechtssatz

Für das Abgabenverfahren ordnet § 183 Abs. 4 BAO an, dass den Parteien vor Erlassung des abschließenden Sachbescheides Gelegenheit zu geben ist, von den durchgeführten Beweisen und vom Ergebnis der Beweisaufnahme Kenntnis zu nehmen und sich dazu zu äußern. Dieser fundamentale Verfahrensgrundsatz stellt zweifellos einen einfachen Rechtsschutz im Sinne des § 49 Abs. 2 Z. 3 DSG 2000 dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005150161.X02

Im RIS seit

25.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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