RS Vwgh 2008/2/20 2006/15/0026

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Veröffentlicht am 20.02.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §289;
BAO §93 Abs2;
BAO §93 Abs3 lita;
VwRallg;

Rechtssatz

Die Abänderung eines fehlerhaften Bescheidspruches unter Heranziehung der Bescheidbegründung übersteigt die Grenzen der zulässigen Bescheidauslegung.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150026.X02

Im RIS seit

18.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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