RS Vwgh 2008/2/20 2006/15/0171

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Veröffentlicht am 20.02.2008
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §41;
EStG 1988 §78 Abs1;
EStG 1988 §82;

Rechtssatz

Die Verpflichtung zur Einbehaltung der Lohnsteuer nach § 78 Abs 1 EStG 1988 und die Haftung des Arbeitgebers nach § 82 EStG 1988 erstreckt sich nicht auf Zahlungen, die ohne Veranlassung des Arbeitgebers von dritter Seite geleistet werden (vgl etwa das hg Erkenntnis vom 24. Juli 2007, 2007/14/0028). Derartige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind im Wege der Veranlagung zu erfassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150171.X02

Im RIS seit

25.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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