RS Vwgh 2008/2/20 2007/08/0025

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Veröffentlicht am 20.02.2008
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §14 Abs1 Z2 idF 2000/I/142;
AlVG 1977 §14 idF 2000/I/142;

Rechtssatz

Das Erfordernis der Nachhaltigkeit bei der Arbeitsaufnahme in Form einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt findet weder im Gesetzeswortlaut des § 14 AlVG seine Deckung, noch kann dieses aus dem Gesetzeszweck abgeleitet werden. Somit hat das im vorliegenden Fall gegebene, nur zwei Tage dauernde Dienstverhältnis, das sich aus einer vom Arbeitslosen selbst gefundenen Beschäftigung ergab, dazu geführt, dass die in § 14 Abs. 1 Z. 2 AlVG vorgesehene Frist von vier Wochen, deren Ablauf Voraussetzung für die Erfüllung der begünstigten Anwartschaft für Jugendliche ist, unterbrochen wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007080025.X01

Im RIS seit

15.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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