RS Vwgh 2008/2/21 2006/07/0123

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Veröffentlicht am 21.02.2008
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Index

L37162 Kanalabgabe Kärnten
L82302 Abwasser Kanalisation Kärnten
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

GdKanalisationsG Krnt 1999 §5;
WRG 1959 §111;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2005/07/0124 E 21. Februar 2008 RS 9

Stammrechtssatz

Wollte man annehmen, im Kanalisationsbereich (Anschlussbereich) einer Gemeindekanalisation sei die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine Einzelabwasserbeseitigungsanlage von Vornherein unzulässig, dann würde dadurch die Ausnahmebestimmung des § 5 Krnt GdKanalisationsG 1999 in einem wesentlichen Bereich ihre Anwendbarkeit verlieren, stellt doch die wasserrechtliche Bewilligung für eine Einzelabwasserbeseitigungsanlage eine der Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme von der Anschlusspflicht dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006070123.X04

Im RIS seit

17.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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