RS VwGH Erkenntnis 2008/02/21 2005/07/0124

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Veröffentlicht am 21.02.2008
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Rechtssatz

Wollte man annehmen, im Kanalisationsbereich (Anschlussbereich) einer Gemeindekanalisation sei die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine Einzelabwasserbeseitigungsanlage von Vornherein unzulässig, dann würde dadurch die Ausnahmebestimmung des § 5 Krnt GdKanalisationsG 1999 in einem wesentlichen Bereich ihre Anwendbarkeit verlieren, stellt doch die wasserrechtliche Bewilligung für eine Einzelabwasserbeseitigungsanlage eine der Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahme von der Anschlusspflicht dar.

Im RIS seit
12.03.2008
Zuletzt aktualisiert am
04.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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