RS Vwgh 2008/2/26 2006/11/0149

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Veröffentlicht am 26.02.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
24/01 Strafgesetzbuch
90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §24 Abs1 Z1;
FSG 1997 §25 Abs3;
FSG 1997 §7 Abs3 Z10;
FSG 1997 §7 Abs4;
StGB §127;
StGB §128 Abs1 Z3;
StGB §129 Abs1;
StGB §130;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass die Prognose der Behörde, der Bf, der wegen des teils vollendeten, teils versuchten Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 18 Monaten verurteilt wurde (der Bf weist 14 einschlägige Vorstrafen auf) werde seine Verkehrszuverlässigkeit erst nach weit mehr als drei Jahren - gerechnet ab dem Ende des strafbaren Verhaltens - wiedererlangen, sich als verfehlt erweist.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006110149.X01

Im RIS seit

19.03.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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