RS Vwgh 2008/2/27 2005/13/0039

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Veröffentlicht am 27.02.2008
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §205 Abs1;
BAO §3 Abs2 litb;
BAO §55;
VwRallg;

Rechtssatz

Anspruchszinsenbescheide sind zwar an die Höhe der im Bescheidspruch des Einkommen- (Körperschaft-) Steuerbescheides ausgewiesenen Nachforderung gebunden, doch betrifft diese Bindung lediglich die Höhe der Bemessungsgrundlage des Anspruchszinsenbetrages. Die Frage der Zuständigkeit nach § 55 BAO zur Erlassung eines Einkommensteuerbescheides einerseits und eines Anspruchszinsenbescheides andererseits ist jedoch in jedem dieser beiden Verfahren für sich zu prüfen.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005130039.X02

Im RIS seit

18.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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