RS Vwgh 2008/2/27 2004/13/0157

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Veröffentlicht am 27.02.2008
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §108f Abs4 idF 2002/I/155;
EStG 1988 §42 Abs1 Z1;
EStG 1988 §42;
EStG 1988 §43;

Rechtssatz

Zwar sind auch Abgabenerklärungen, die über Aufforderung des Finanzamtes abgegeben werden, als solche nach § 42 EStG 1988 anzusehen (vgl. § 42 Abs. 1 Z 1 leg. cit.), die Norm des § 108f Abs. 4 EStG 1988 (in der Stammfassung BGBl. I Nr. 155/2002) hat durch die allgemeine Regelung für die Geltendmachung der Prämie nur in einem der Steuererklärung (§§ 42, 43) des betreffenden Jahres angeschlossenen Verzeichnis aber offensichtlich nicht diesen (Sonder-)Fall einer Abgabe einer Abgabenerklärung vor Augen, sondern die wegen erzielter steuerlich relevanter Einkünfte notwendige - regelmäßige - Erklärungsabgabe.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2004130157.X03

Im RIS seit

20.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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