RS Vwgh 2008/2/27 2005/13/0084

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Veröffentlicht am 27.02.2008
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80;
BAO §9 Abs1;
GmbHG §18 Abs1;

Rechtssatz

Ein "faktischer Geschäftsführer" ist nach dem GmbHG nicht zur Vertretung der Gesellschaft berufen und somit nicht als Vertreter im Sinn des § 80 BAO anzusehen, weshalb er nach § 9 Abs. 1 BAO auch nicht zur Haftung herangezogen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2005130084.X01

Im RIS seit

18.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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