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10/07 Verwaltungsgerichtshof;Norm
VwGG §30a Abs2;Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Robl, Hofrätin Mag.a Merl und Hofrat Dr. Schwarz als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Lechner, in der Fristsetzungssache der S M A R in E, gegen das Verwaltungsgericht Wien wegen Verletzung der Entscheidungspflicht betreffend einen Aufenthaltstitel (belangte Behörde vor dem Verwaltungsgericht: Landeshauptmann von Wien), den Beschluss gefasst:
Spruch
Der Fristsetzungsantrag wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Begründung
1 Die antragstellende Partei kam der gemäß § 30a Abs. 2 VwGG ergangenen Aufforderung des Verwaltungsgerichtes Wien vom 15. Dezember 2016, näher bezeichnete Form- und Inhaltsmängel des Fristsetzungsantrages vom 13. Oktober 2016 binnen einer Woche zu beheben, nicht nach. Das gilt gemäß dem zweiten Halbsatz der genannten Bestimmung als Zurückziehung des Fristsetzungsantrages, worauf die antragstellende Partei hingewiesen wurde. 1 Die antragstellende Partei kam der gemäß Paragraph 30 a, Absatz 2, VwGG ergangenen Aufforderung des Verwaltungsgerichtes Wien vom 15. Dezember 2016, näher bezeichnete Form- und Inhaltsmängel des Fristsetzungsantrages vom 13. Oktober 2016 binnen einer Woche zu beheben, nicht nach. Das gilt gemäß dem zweiten Halbsatz der genannten Bestimmung als Zurückziehung des Fristsetzungsantrages, worauf die antragstellende Partei hingewiesen wurde.
2 Demzufolge war der gegenständliche Fristsetzungsantrag vom Verwaltungsgerichtshof gemäß § 33 Abs. 1 zweiter Satz VwGG mit Beschluss einzustellen (vgl. idS auch den Beschluss vom 11. Dezember 2014, Ro 2014/21/0074, mwN). 2 Demzufolge war der gegenständliche Fristsetzungsantrag vom Verwaltungsgerichtshof gemäß Paragraph 33, Absatz eins, zweiter Satz VwGG mit Beschluss einzustellen vergleiche , idS auch den Beschluss vom 11. Dezember 2014, Ro 2014/21/0074, mwN).
Wien, am 21. Februar 2017
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:FR2017220001.F00Im RIS seit
13.04.2017Zuletzt aktualisiert am
14.04.2017