RS Vwgh 2008/2/28 2008/18/0138

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Veröffentlicht am 28.02.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

FrPolG 2005 §60 Abs1;
FrPolG 2005 §60 Abs2 Z9;
FrPolG 2005 §86 Abs1;
FrPolG 2005 §87;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Gegen den Fremden wurde wegen Vorliegens einer Scheinehe ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Hiebei bewirkt der Umstand, dass die Behörde den Spruch des angefochtenen Bescheides nicht auf § 60 Abs. 1 FrPolG 2005, sondern - im Hinblick auf die rechtskräftige Scheidung des Fremden von der österreichischen Staatsbürgerin insoweit rechtsirrig - auf § 87 iVm § 86 Abs. 1 legcit gestützt hat, keine Rechtsverletzung des Fremden.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2008180138.X01

Im RIS seit

20.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

25.01.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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