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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
FrPolG 2005 §60 Abs1;Rechtssatz
Gegen den Fremden wurde wegen Vorliegens einer Scheinehe ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. Hiebei bewirkt der Umstand, dass die Behörde den Spruch des angefochtenen Bescheides nicht auf § 60 Abs. 1 FrPolG 2005, sondern - im Hinblick auf die rechtskräftige Scheidung des Fremden von der österreichischen Staatsbürgerin insoweit rechtsirrig - auf § 87 iVm § 86 Abs. 1 legcit gestützt hat, keine Rechtsverletzung des Fremden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2008180138.X01Im RIS seit
20.03.2008Zuletzt aktualisiert am
25.01.2009