RS Vwgh 2008/2/28 2007/18/0255

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Veröffentlicht am 28.02.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Asylrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §17 Abs3;
FrPolG 2005 §54 Abs1 Z1;
FrPolG 2005 §60 Abs1;
FrPolG 2005 §60 Abs2 Z9;
FrPolG 2005 §61 Z2;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Rechtssatz

In einem Verfahren betreffend Erlasssung eines Aufenthaltsverbotes gemäß 60 Abs 1 iVm Abs 2 Z 9 FrPolG 2005 stünde die vom Fremden behauptete Erteilung eines Aufenthaltstitels, die in Kenntnis der in Frage kommenden Versagungsgründe für einen Aufenthaltstitel - hier: des Eingehens einer Scheinehe - erfolgte, im Falle der Richtigkeit dieser Behauptung der Erlassung eines auf diese Versagungsgründe gestützten Aufenthaltsverbotes entgegen (Hinweis E 3. August 2000, 99/18/0259). (Hier: Unbegründete Verweigerung der Akteneinsicht und die damit verbundene Beeinträchtigung des rechtlichen Gehörs des Fremden - der Fremde hatte ein Recht darauf, in die Niederschrift als öffentliche Urkunde mit besonderem Beweiswert Einsicht zu nehmen. Es kann jedoch bei Einräumung des vollen rechtlichen Gehörs - wozu die volle Akteneinsicht in die von der belBeh vorenthaltene Urkunde zählt - nicht ausgeschlossen werden, dass die belBeh - etwa nach Erstattung weiteren Vorbringens durch den Fremden - zu einem anderen Bescheid hätte kommen können.)

Schlagworte

Besondere RechtsgebieteParteiengehör

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007180255.X01

Im RIS seit

02.05.2008

Zuletzt aktualisiert am

01.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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