Index
20/05 Wohnrecht MietrechtNorm
MRG §30 Abs2 Z15;Rechtssatz
Die Vermehrung von Wohnungen um 26 stellt (in einem Verfahren zur Erlassung eines Interessenbescheides gemäß § 30 Abs. 2 Z. 15 MRG) keine geringfügige Vermehrung von Wohnungen dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2008:2006060232.X04Im RIS seit
04.04.2008Zuletzt aktualisiert am
04.02.2009