RS Vwgh 2008/2/28 2006/06/0232

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.02.2008
beobachten
merken

Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

MRG §30 Abs2 Z15;

Rechtssatz

Die Vermehrung von Wohnungen um 26 stellt (in einem Verfahren zur Erlassung eines Interessenbescheides gemäß § 30 Abs. 2 Z. 15 MRG) keine geringfügige Vermehrung von Wohnungen dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006060232.X04

Im RIS seit

04.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

04.02.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten