RS Vwgh 2008/2/29 2007/12/0196

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Veröffentlicht am 29.02.2008
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
B-VG Art132;
VwGG §27;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0529/69 B 16. Mai 1969 VwSlg 7568 A/1969 RS 1

Stammrechtssatz

Wird einer übergangenen Partei der Bescheid trotz ihres Antrages nicht zugestellt, dann kann sie mit Beschwerde nach Art 132 B-VG vor dem VwGH nur dann auftreten, wenn sie außer der Bescheidzustellung auch mit einem Verlangen nach allfälliger Entscheidung über die Frage ihrer Parteistellung an die Behörde herangetreten ist und dieses Verlangen ebenfalls unerledigt geblieben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007120196.X01

Im RIS seit

30.06.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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