RS Vwgh 2008/2/29 2007/02/0315

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Veröffentlicht am 29.02.2008
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
49/08 Amtshilfe Zustellung von Schriftstücken

Norm

ZustG §11 Abs1;
ZustVwÜbk Eur;

Rechtssatz

Tschechien hat weder das Europäische Übereinkommen über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland, BGBl. Nr. 67/1983, unterzeichnet, noch besteht ein bilaterales Rechtshilfeabkommen der Republik Österreich mit der Tschechischen Republik in Verwaltungssachen, insbesondere in Verwaltungsstrafangelegenheiten (Hinweis E 26. Februar 1999, 96/19/3573).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007020315.X01

Im RIS seit

20.03.2008

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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