RS Vwgh 2008/3/6 2007/09/0235

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Veröffentlicht am 06.03.2008
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §2 Abs2;
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita idF 2002/I/126;
AuslBG §29;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2007/09/0236

Rechtssatz

Das bloß widerspruchslose Entgegennehmen von ungefragt angebotenen Arbeitsleistungen stellt eine - nach § 29 AuslBG zu entlohnende - Beschäftigung im Sinne des § 2 Abs. 2 AuslBG dar, sofern es sich nicht um Gefälligkeits- oder Freundschaftsdienste oder Probearbeiten handelt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2007090235.X01

Im RIS seit

04.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

12.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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