RS Vwgh 2008/3/7 AW 2008/18/0026

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Veröffentlicht am 07.03.2008
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
41/02 Passrecht Fremdenrecht
82/02 Gesundheitsrecht allgemein

Norm

FinStrG §37 Abs1 lita;
FinStrG §38 Abs1 lita;
FinStrG §46 Abs1 lita;
PaßG 1992 §14 Abs1 Z3 litb;
PaßG 1992 §14 Abs1 Z3 litf;
PaßG 1992 §15 Abs1;
SMG 1997 §28 Abs2;
SMG 1997 §28 Abs3 Fall1;
SMG 1997 §28 Abs3 Fall2;
SMG 1997 §28 Abs4 Z3;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Entziehung eines Reisepasses - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer der bis zum 12. Mai 2007 gültig gewesene Reisepass gemäß § 15 Abs. 1 iVm § 14 Abs. 1 Z. 3 lit. b und f Passgesetz 1992 entzogen. Der Verwaltungsgerichtshof hat daher zunächst von der auf dem Boden der herangezogenen gesetzlichen Regelungen nicht von vornherein unschlüssigen Annahme der belangten Behörde auszugehen, dass angesichts des (von der Beschwerde nicht in Zweifel gezogenen) Fehlverhaltens der beschwerdeführenden Partei, das den im angefochtenen Bescheid genannten rechtskräftigen Verurteilungen wegen gewerbsmäßigen Suchtgifthandels (Verurteilung durch das Landesgericht für Strafsachen Wien als Schöffengericht am 4. Juli 2001 wegen des Verbrechens nach § 28 Abs. 2, Abs. 3 (erster und zweiter Fall), Abs. 4 Z. 3 SMG) sowie wegen gewerbsmäßiger Abgabenhehlerei und Monopolhehlerei (Verurteilung durch das Landesgericht Steyr als Schöffengericht am 1. September 2005 wegen der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a iVm § 38 Abs. 1 lit. a FinStrG sowie der Monopolhehlerei nach § 46 Abs. 1 lit. a FinStrG) zu Grunde liegt, die Voraussetzungen für die Entziehung eines Reisepasses nach den im angefochtenen Bescheid genannten gesetzlichen Bestimmungen vorliegen. Der Beschwerdeführer wendet sich auch nicht gegen die maßgeblichen Feststellungen im angefochtenen Bescheid, dass er selbst große Mengen an Suchtgift aus den Niederlanden über Deutschland nach Österreich eingeführt und die der besagten Abgaben- und Monopolhehlerei zu Grunde liegenden Zigarettenschmuggelfahrten persönlich mit einem Kleintransporter durchgeführt habe. Auf Grund der Art und Schwere des besagten wiederholten Fehlverhaltens des Beschwerdeführers stehen bezüglich der Entziehung des Reisepasses der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zwingende öffentliche Interessen entgegen. In einem solchen Fall bleibt für eine Interessenabwägung kein Raum.

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen Besondere Rechtsgebiete Polizeirecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:AW2008180026.A01

Im RIS seit

01.08.2008

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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