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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §38 Abs4Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Schick und Hofrätin Mag.a Nussbaumer-Hinterauer sowie Hofrat Mag. Feiel als Richterin und Richter, unter Mitwirkung des Schriftführers MMag. Dr. Gotsbacher, über den Fristsetzungsantrag des DI A S in W, vertreten durch die Stögerer Preisinger Rechtsanwälte OG in 1070 Wien, Mariahilfer Straße 76/2/23, gegen das Bundesverwaltungsgericht wegen Verletzung der Entscheidungspflicht iA Herabsetzung der Lehrverpflichtung um 50% und Gebührlichkeit von 75% des Monatsbezuges, den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat der antragstellenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
Wien, am 23. April 2021
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:FR2021120009.F00Im RIS seit
06.05.2021Zuletzt aktualisiert am
01.06.2021