Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
COVID-19-VwBG 2020 §2 Abs1 idF 2020/I/024Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Köhler und die Hofrätinnen Mag. Rehak und Dr. Leonhartsberger als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag. Wölfl, über den Fristsetzungsantrag des Z A in W, vertreten durch Mag. Christian Haas, Rechtsanwalt in 1170 Wien, Geblergasse 93, gegen das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich betreffend baupolizeiliche Aufträge, den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Land Niederösterreich hat der antragstellenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
Wien, am 28. Juni 2021
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:FR2021050003.F00Im RIS seit
19.07.2021Zuletzt aktualisiert am
04.08.2021