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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §38 Abs4Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Köhler, Hofrat Dr. Schwarz und Hofrätin MMag. Ginthör als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Thaler, in der Fristsetzungssache des H D in W, vertreten durch Mag. Geraldine Marsak-Lopez, Rechtsanwältin in 1060 Wien, Mariahilfer Straße 109/12, gegen das Verwaltungsgericht Wien wegen Verletzung der Entscheidungspflicht betreffend Aufenthaltstitel, den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von € 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Begründung
Wien, am 14. Juli 2021
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:FR2021220002.F00Im RIS seit
26.07.2021Zuletzt aktualisiert am
31.08.2021