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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Dr. Schick und die Hofrätin Mag. Hainz-Sator sowie den Hofrat Dr. Faber als Richter, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag. Vitecek, über den Fristsetzungsantrag des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, gegen das Landesverwaltungsgericht Salzburg in Angelegenheiten nach dem Psychologengesetz 2013 und dem Psychotherapiegesetz, den Beschluss gefasst:
Spruch
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Antrag des Antragstellers auf Zuspruch von Aufwandsatz wird abgewiesen.
Begründung
Wien, am 21. März 2022
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:FR2021110005.F00Im RIS seit
08.06.2022Zuletzt aktualisiert am
08.06.2022