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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §25a Abs4Betreff
Der Verwaltungsgerichtshof hat durch den Vorsitzenden Senatspräsident Mag. Dr. Köller, den Hofrat Mag. Straßegger sowie die Hofrätin Dr. Koprivnikar als Richter und Richterin, unter Mitwirkung der Schriftführerin Mag.a Schörner, über die Eingaben des F in S, gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofes vom 18. Mai 2022, Ra 2022/02/0069-4 und Ra 2022/02/0069-5, betreffend Antrag auf Beigebung eines Verfahrenshilfeverteidigers im Beschwerdeverfahren iA Übertretungen der StVO, den Beschluss gefasst:
Spruch
Die an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Eingaben werden zurückgewiesen.
Begründung
Wien, am 8. August 2022
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2022:RA2022020069.L02Im RIS seit
30.08.2022Zuletzt aktualisiert am
30.08.2022