RS Vwgh 2008/3/19 2006/15/0289

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Veröffentlicht am 19.03.2008
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Zeitraumbezogene regelmäßige Tätigkeiten im Betrieb des Arbeitgebers sind geeignet, den Betrieb als Arbeitsstätte iSd § 16 Abs 1 Z 6 EStG der betroffenen Außendienstmitarbeiter zu qualifizieren. Selbst wenn der Dienstnehmer die Betriebsstätte lediglich zu Vorbereitungs- oder Abschlussarbeiten oder Dienstbesprechungen aufsucht, liegt nämlich Innendienst vor (vgl Doralt, EStG9, § 16 Tz 174).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2008:2006150289.X02

Im RIS seit

15.04.2008

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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